Was kostet eine Psychotherapie?
Welche Kosten für Sie bei einer Psychotherapie entstehen, ist abhängig von Ihrer Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird die Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Psychoanalyse, Systemische Therapie) komplett finanziert, sofern die Therapie "angezeigt" ist (Indikation) und ein Antrag gestellt und befürwortet wurde. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Da ich über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für die Verhaltenstherapie gesetzlich Versicherter verfüge, benötige ich für die Abrechnung lediglich quartalsweise Ihre elektronische Gesundheitskarte. Eine Überweisung von einem Arzt ist für die Inanspruchnahme eines Ersttermins nicht erforderlich.
Wieviele Sitzungen sind möglich?
Im Allgemeinen stehen für den Therapiebeginn und die Therapieinitiierung drei 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu vier probatorische Sitzungen ("Probesitzungen") zur Verfügung. Bei vorhandener Indikation und gemeinsamer Entscheidung für die Therapie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung. Je nach individuellem Fall und dem entsprechenden Verlauf und Bedarf können schrittweise eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen), Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) sowie eine Fortführung (bis zu 80 Sitzungen) beantragt werden. Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann auch eine Psychotherapeutische Akutbehandlung (maximal 12 Einzelsitzungen) in Frage kommen. Gegebenenfalls kann eine solche Akutbehandlung zur Krisenintervention in eine Kurz- oder Langzeittherapie umgewandelt werden, wobei bereits durchgeführte Therapiesitzungen auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet werden.
Natürlich müssen die bewilligten Stunden nicht vollkommen ausgeschöpft werden, sondern werden stets gemäß Ihres individuellen Bedarfs genutzt. Selbstverständlich haben Sie auch das Recht, eine Psychotherapie abzubrechen, wobei eine Klärung Ihrer Beweggründe hierbei sehr hilfreich wäre.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat versichert sind, sind die Bedingungen und das Ausmaß der Kostenübernahme von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung über deren Konditionen und Formalitäten der Antragstellung für Psychotherapie zu informieren. Im Rahmen der Therapie erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, welche sich nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) richtet.
Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Therapiekosten durch die Beihilfestellen in der Regel übernommen. Ich empfehle Ihnen, frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle Informationen über die benötigten Formulare und Abläufe der Antragstellung für Psychotherapie einzuholen.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst übernehmen möchten, stelle ich Ihnen regelmäßig eine Rechnung. Die Abrechnung richtet sich nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) (üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz, wobei eine Therapiestunde derzeit mit 100,55 € berechnet wird).